Allgemeine Informationen

Die Transplantation von Organen ist für Menschen mit teilweise akut lebensbedrohlichen Erkrankungen häufig die einzige Chance auf eine Heilung. Es ist heutzutage u.a. möglich Niere, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm zu transplantieren. Eine Organtransplantation erfordert jedoch auch immer einen Organspender, der nach deutscher Gesetzgebung hirntod sein muss. Hierbei muss der Hirntod als unwiederbringliches Verlöschen jeglicher Aktivität des Gehirns durch unabhängige Ärzteteams festgestellt werden, ehe die Möglichkeit der Organspende erwogen werden kann.

In Deutschland besteht eine "erweiterte" Zustimmungsregelung, die besagt, dass entweder der Verstorbene selbst zu Lebzeiten durch einen Organspendeausweis seine Zustimmung zur Organspende gegeben haben muss, oder dass seine nächste Angehörigen (Eltern, Kinder, Ehepartner) nach seinem Tod in seinem Sinne für ihn eine Entscheidung treffen müssen.

Gibt es eine Zustimmung zur Organspende, wird der Hirntote durch die DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation) bei EUROTRANSPLANT in Leiden gemeldet und es werden passende Organempfänger gesucht. Erst dann wird die Spendeoperation durchgeführt und die Organe an die Kliniken der Organempfänger weiterverteilt, wo nun im Durchschnitt 3 Menschen eine Chance auf ein neues Leben haben. 

Es herrscht weltweit ein Organmangel, in Deutschland sterben pro Tag etwa 3 Menschen auf der Warteliste zur Organtransplantation. Für mehr Information lesen Sie hier weiter...

 

Historische Entwicklung

Die Transplantation von Organen, Teilen von Organen und Knochenmark ist seit vielen Jahren Standard in der Behandlung irreversibler und meist lebensbedrohender Krankheiten. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts wurde mit der Entdeckung von Medikamenten zur Unterdrückung der Abstoßung die Entwicklung der Organtransplantation erst möglich. Erst seit den 1980er Jahren hat sich eine rasante Entwicklung von Technik und Wissen zur Organtransplantation ergeben. In den USA übertrug Joseph Murray 1954 erstmals erfolgreich eine Niere bei eineiigen Zwillingen. Die Entdeckung des Immunsystems machte ebenfalls ab den 1950er Jahren große Fortschritte und führte 1960 erstmals zur klinischen Einführung eines Immunsuppressivums, dem Azathioprin. In den folgenden Jahren transplantierten Pioniere der Chirurgie erstmalig Lunge, Bauchspeicheldrüse, Herz und Leber.

 

Aktueller Stand

In den USA wurden bisher z.B. über 426.000 Organe transplantiert (Stand Mai, 2008), in Deutschland über 88.000 Organe. Transplantiert werden heutzutage Niere, Herz, Lungen, Leber, Bauchspeicheldrüse, Dünndarm, Hornhäute und Knochenmark. Selten wird auch die Transplantation anderer Körperteile durchgeführt, wie Kniegelenke, Arme, oder auch vor ca. 1,5 Jahren Teile eines Gesichtes in Frankreich.

Organisation Deutschland gehört zum Verbund von Eurotransplant, einer Organisation, die die Koordinierung der Organspende in den Ländern Österreich, Belgien, Holland, Luxemburg, den Niederlanden, Slowenien und Kroatien übernommen hat. Die Region umfasst 124,5 Millionen Einwohner, im Jahr 2007 wurden 9.300 Menschen neu auf der Warteliste registriert.

Die Koordinierung der Knochenmark-, bzw. Stammzellspende ist durch eine andere Organisation vertreten, die Deutsche Knochenmarkspende, DKMS e.V.. In Deutschland wurde zwar 2007 mit 4.885 Organtransplantationen ein neuer Höchststand transplantierter Organe erreicht, trotzdem stehen noch immer 12.000 Patienten auf der Warteliste. Da diese Patienten fast immer lebensbedrohlich erkrankt sind, sterben im Durchschnitt täglich 3 Menschen auf der Warteliste, ohne ein Organ zu erhalten.

 

Organspende und gesetzliche Grundlagen

Grundlage der Organtransplantation ist die Organspende. Diese wird in der überwiegenden Zahl der Fälle als postmortale Spende von hirntoten Menschen möglich. Nur einige Organe können als Lebendspende übertragen werden. Hierzu zählen Niere, Teile der Leber sowie in seltenen Fällen Teile des Dünndarmes. Die gesetzlichen Vorschriften der Organspende sind im Transplantationsgesetz geregelt. Es besagt, dass eine Organentnahme bei Verstorbenen erst nach der Feststellung des Hirntodes durch ein unabhängiges Ärzteteam durchgeführt werden darf. In Deutschland muss außerdem die zu Lebzeiten dokumentierte Einwilligung des Verstorbenen vorliegen, oder seine Angehörigen ersten Grades (Ehegatten, Eltern, Kinder) entscheiden nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen der Organspende zu. Diese Regelung wird auch als "erweiterte Zustimmungsregelung" bezeichnet und gilt als äußerst restriktiv. In anderen Ländern gelten andere gesetzliche Bestimmungen: z.B. hat Österreich eine Widerspruchsregelung, bei der jeder Verstorbene als potentieller Organspender infrage kommt, sofern zu Lebzeiten keine Ablehnung dokumentiert wurde. Ähnliche gesetzliche Bestimmungen gelten im europäischen Ausland. Diese enge Regelung und eine relativ schlechte Aufklärung der Bevölkerung führen dazu, dass der Organmangel in Deutschland besonders gravierend ist. So werden innerhalb des Eurotransplant-Verbundes mehr Organe nach Deutschland gebracht und hier transplantiert, als Organe aus Deutschland Empfängern anderer Länder zugute kommen.

Ein großes Problem stellt außerdem der Organhandel dar. Es ist z.B. bekannt, dass in verschiedenen Ländern Menschen als Ausweg aus der Armut freiwillig einer Nierenspende zustimmen. Meist sind sie jedoch schlecht medizinisch versorgt und leiden teilweise lebenslang an den Folgen der Operation. In anderen Ländern werden Gefangene, oder zum Tode Verurteilte einer unfreiwilligen Spende unterzogen, auch die Verschleppung von Menschen zur unfreiwilligen Organentnahme ist in einigen Ländern gängige Praxis. Dieser Menschenmissbrauch ist zu verurteilen und darf in Deutschland niemals Realität werden.

 

Chancen zur Entwicklung

Die Verbesserung der Überlebenschance der Menschen auf der Warteliste ist deshalb v.a. durch eine Steigerung der Zustimmung und Umsetzung der Organspende zu erreichen. Hierzu gilt es möglichst viele Menschen über das Thema zu informieren, von der Sinnhaftigkeit zu überzeugen und so die Dokumentation der Zustimmung zu Lebzeiten zu steigern.

Organspender kann jeder Mensch unabhängig von Alter, Geschlecht oder Art des Todes werden, wobei in Deutschland immer eine Feststellung des Hirntodes für die Organentnahme notwendig ist. Auch chronisch Kranke ohne Krebsleiden oder schwere Infektionskrankheiten können nach ihrem Tode Organspender werden. Für einige Organe, wie Herz und Bauchspeicheldrüse, gibt es eine Altergrenze, um die Empfänger nicht zu gefährden, trotzdem können auch sehr alte Menschen noch z.B. Niere und Leber spenden. Hierfür sind sogenannte "old-for-old"-Programme eingerichtet, in denen besonders alte nierenkranke Patienten die Organe besonders alter Spender erhalten können, um die Organe junger Spender möglichst für jüngere Patienten zu verteilen.
Die Organzuteilung geschieht unabhängig und zentral durch Eurotransplant und ist nicht durch die transplantierenden Zentren zu steuern, sodass eine möglichst gerechte Zuteilung nach Kriterien wie Schwere der Krankheit, Blutgruppe und Größe erfolgt.

Problem der Ablehnung In Deutschland haben laut Umfragen 82% der Bürger eine positive Einstellung zur Organspende, 67% der Befragten sind damit einverstanden, dass man ihnen nach dem Tod Organe entnimmt, aber nur 12% besitzen einen Organspendeausweis. Da der Organspendeausweis offenbar seine Wirkung verfehlt, muss eine Auseinandersetzung der Menschen mit dem Thema zu Lebzeiten und die Mitteilung ihrer Meinung an die nächsten Angehörigen gefördert werden. Täglich sterben etwa 3 Menschen auf der Warteliste, weil nicht rechtzeitig ein Organ zur Verfügung steht und täglich werden in Deutschland etwa 12 lebensrettende Transplantationen in etwa 45 Zentren durchgeführt.

In Deutschland werden nur 15 Organspender pro einer Million Einwohner pro Jahr gezählt. Dies ist regional sehr unterschiedlich, allerdings im europäischen Vergleich sehr niedrig. In Spanien werden z.B. 34 und in Österreich 24 Organspender pro einer Million Einwohner und Jahr gezählt. Eine Steigerung der niedrigen Spenderate Deutschlands kann nur über eine bessere Information der Bevölkerung erreicht werden.)