Gesetzliche Regelung und Rahmenbedingungen

Deutschland gehört zu EUROTRANSPLANT (Eurotransplant International Foundation), einer gemeinsamen Organisation der Länder Belgien, Deutschland, Holland, Kroatien, Luxemburg, Österreich und Slowenien zur Koordinierung der Organspende.

 

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist die bundesweite Koordinierungsstelle für Organspende. Ihre Aufgabe ist die umfassende Förderung der Organspende und -transplantation in Deutschland. In Deutschland gilt das deutsche Transplantationsgesetz (TPG). Es ist seit 1. Dezember 1997 in Kraft. Es regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die nach dem Tode oder zu Lebzeiten gespendet werden. Das TPG sieht eine „erweiterte Zustimmungslösung“ vor, wie sie in vielen europäischen und außereuropäischen Ländern bereits Gesetz ist: Der Wille des Verstorbenen zu Lebzeiten hat Vorrang. Ist er nicht dokumentiert oder bekannt, entscheiden die nächsten Angehörigen auf der Grundlage des mutmaßlichen Willen des Verstorbenen.

Das TPG sieht folgende Richtlinien vor: zur Feststellung des Hirntodes zur Aufnahme in die Warteliste zur Organvermittlung zu erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Organempfängers (Untersuchung des Spenders und der entnommenen Organe sowie Konservierung, Aufbereitung, Aufbewahrung und Beförderung der Organe) zu Maßnahmen der Qualitätssicherung. Eine Einführung der DSO hierzu. Die gesetzlichen Vorgaben werden durch die Bundesärztekammer in Richtlinien umgesetzt. Hierzu gibt folgender Link mehr Auskunft.